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Kundeninformation gemäß § 11 VersVermV

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts hat der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie
2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.12.2002 über Versicherungsvermittlung umgesetzt.
Das Gesetz wurde am 22.12.2006 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. Teil 1 Nr. 63, 22. Dezember 2006, Seite 3232) und tritt am 22. Mai 2007 in Kraft.

In der separaten Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV), die am 11. Mai 2007 im
Bundesrat beschlossen wurde, ist unter anderem auch die Informationspflicht der Versicherungsvermittler gegenüber
Versicherungsnehmern geregelt.

Dieser gesetzlichen Pflicht möchten wir mit dieser Informationsmitteilung gerne nachkommen.