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Kundeninformation gemäß § 11 VersVermV Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts hat der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.12.2002 über Versicherungsvermittlung umgesetzt. Das Gesetz wurde am 22.12.2006 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. Teil 1 Nr. 63, 22. Dezember 2006, Seite 3232) und tritt am 22. Mai 2007 in Kraft. In der separaten Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV), die am 11. Mai 2007 im Bundesrat beschlossen wurde, ist unter anderem auch die Informationspflicht der Versicherungsvermittler gegenüber Versicherungsnehmern geregelt. Dieser gesetzlichen Pflicht möchten wir mit dieser ![]() |
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